Electronic Monitoring in der Schweiz

Wie viele beschuldigte und verurteilte Personen werden aktuell mit Electonic Monitoring überwacht ?

In einer Zeit, in der der grösste Teil unseres beruflichen und privaten Lebens zu Hause stattfindet, ist es interessant festzustellen, dass derzeit bei mehr als 160 beschuldigten und verurteilten Personen, ihre verfügten Auflagen mit Electonic Monitoring überwacht werden. Es werden hauptsächlich folgende Auflagen überwacht:

Hausarrest

Rayonverbot

Alkoholverbot

Seit der Revision des Sanktionenrechts, welches per 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, sind alle Kantone verpflichtet, Electronic Monitoring (EM) an Stelle von kurzen Freiheitsstrafen oder am Ende von langen Freiheitsstrafen anzubieten (Art. 79b StGB). EM ist seit dem Jahr 2011 auch zur Überwachung von Ersatzmassnahmen (Art. 237 StPO) sowie seit 2015 zur Überwachung von Kontakt- und Rayonverboten (Art. 67 StGB) gesetzlich vorgesehen.

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EM ist ein Kontroll- und kein Sicherheitsinstrument. EM kann weder eine Tat noch eine Flucht verhindern.

Für die Beschaffung und den Betrieb von EM haben sich die Kantone zusammengeschlossen und im Herbst 2019 den Verein EM gegründet. Der Projektauftrag wurde erteilt für die Beschaffung und die Implementation eines national einheitlichen Systems, welches ab 1. Januar 2023 in Betrieb sein wird.

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